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DIEGUTACHTERKANZLEI

Was Ihre Immobilie wert ist. Nicht, was jemand hören will.

Verkehrswertgutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf – persönlich besichtigt, nachvollziehbar hergeleitet und von einem Sachverständigen unterschrieben.

Anfrage und Angebot sind kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie beauftragen.

Messinglot an einer Schnur vor der hellen Stuckfassade eines Altbaus
Verkehrswertgutachtennach § 194 BauGB und ImmoWertV
Beleihungswertgutachtennach BelWertV für Kreditinstitute
DIN EN ISO/IEC 17024Leif Moritz Gercke, DIAZert (S)
Diplom-SachverständigeDeutsche Immobilien-Akademie

Wofür Sie ein Gutachten brauchen

Immer dann, wenn ein Wert belastbar belegt werden muss – gegenüber Finanzamt, Gericht, Miterben oder Bank.

Erbschaft und Schenkung

Liegt der tatsächliche Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, lässt er sich mit einem Gutachten nachweisen (§ 198 BewG).

Mehr zum Gutachten im Erbfall

Scheidung und Zugewinnausgleich

Ein neutraler Wert zum Stichtag – für Anfangs- und Endvermögen.

Anfragen

Erbengemeinschaft und Pflichtteil

Auszahlen, übernehmen oder den Pflichtteil beziffern: ein Wert, auf den sich alle beziehen können.

Anfragen

Kauf und Verkauf

Vor der Verhandlung wissen, was die Immobilie trägt – unabhängig von Verkaufsinteressen.

Anfragen

Steuerliche Bewertungen

Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, Grundsteuer – wenn die Pauschale des Finanzamts nicht passt. Grundsteuer nur in Ländern mit Bundesmodell, nicht in Hamburg.

Anfragen

Finanzierung und Beleihung

Beleihungswertgutachten nach BelWertV für Kreditinstitute – und Verkehrswertgutachten für Ihre Finanzierungsanfrage.

Für Kreditinstitute

Außerdem bewerten wir Rechte und Lasten wie Wohnrecht, Nießbrauch und Erbbaurecht.

Bescheid vom Finanzamt bekommen?

Schicken Sie ihn uns mit ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte – bevor Kosten entstehen. Gegen den Bescheid gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat.

Bescheid einschätzen lassen

Zwei Formen – je nach Zweck

Welche Form Sie brauchen, hängt davon ab, wem Sie den Wert belegen müssen. Wir sagen es Ihnen vor dem Auftrag.

Verkehrswert­gutachten

Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV: Ortsbesichtigung, Herleitung jedes Ansatzes, begründete Verfahrenswahl.

Vorlagefähig bei

  • Finanzamt, auch als Nachweis nach § 198 BewG
  • Gericht und Behörden
  • Miterben, Ehepartnern und Banken

Kurzgutachten

Die kompakte Wertermittlung mit Besichtigung – auf den Punkt, ohne vollständige Dokumentation aller Ansätze.

Geeignet für

  • Ihre eigene Entscheidung
  • Preisverhandlung und Gespräche in der Familie
  • Nicht als Nachweis vor Finanzamt oder Gericht

Für Kreditinstitute erstellen wir Beleihungswertgutachten nach BelWertV – mehr für Banken.

Wer Ihr Gutachten erstellt

Zwei Sachverständige für Hamburg, Norddeutschland und Sylt. Jedes Gutachten erstellt und unterschreibt einer von uns persönlich – Rückfragen klären Sie direkt mit ihm.

Leif Moritz Gercke

Leif Moritz Gercke

Geschäftsführer, Sachverständiger

Über zehn Jahre in Hamburger Immobilienunternehmen, mit Schwerpunkt Bewertung. Er verantwortet die Beleihungswertermittlung für Kreditinstitute und Gutachten für steuerliche Zwecke.

  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (S) für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Master of Arts Real Estate (EBS Universität / Bayes Business School, London)
  • Immobilienökonom (EBS), Staatlich geprüfter Immobilienfachwirt, Immobilienkaufmann (IHK)

+49 151 63429334
mg@die-gutachterkanzlei.de

Lennart Dühnforth

Lennart Dühnforth

Geschäftsführer, Sachverständiger

Aus Projektentwicklung und Verwaltung kennt er Immobilien von der Entstehungsseite: Bauabläufe, Bewirtschaftung, Ertragsansätze. Sein juristischer Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht trägt die Arbeit nach BelWertV.

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Rechtswissenschaften, Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht (CAU Kiel)
  • Betriebswirtschaftslehre (CAU Kiel)

+49 176 20203946
ld@die-gutachterkanzlei.de

Bewertet mit den Daten des Ortes

Ein Verkehrswert ist nur so gut wie die Marktdaten dahinter. Wir arbeiten mit den Daten des örtlichen Gutachterausschusses – und rechnen in dessen Modell, damit die Faktoren zum Objekt passen.

Weiße Stadtvilla mit Mittelrisalit, Ziergitter und Hecke

Hamburg

  • Im Modell des Gutachterausschusses

    Sachwert- und Vergleichsfaktoren aus dem Hamburger Immobilienmarktbericht gelten nur in dem Modell, aus dem sie stammen. Wir übernehmen es Ansatz für Ansatz (§ 10 ImmoWertV).

  • Lage bis auf die Adresse

    Bodenrichtwert, Wohnlage und Lärm wechseln in Hamburg oft von Straße zu Straße. Wir prüfen sie für das konkrete Grundstück.

  • Was das Planungsrecht zulässt

    Soziale Erhaltungsverordnungen, Denkmalschutz und Bebauungspläne bestimmen, was mit einem Haus möglich ist – und damit seinen Wert.

Reetgedecktes, weiß geschlämmtes Friesenhaus hinter einem Friesenwall mit Wildrosen

Schleswig-Holstein

  • Daten des jeweiligen Kreises

    Bodenrichtwerte und Marktdaten kommen in Schleswig-Holstein vom Gutachterausschuss des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Wir arbeiten mit genau diesen Daten.

  • Küste und Inseln

    Auf Sylt, Föhr und an der Küste trägt der Boden oft den größten Teil des Werts. Ob Dauerwohnen oder Ferienvermietung zulässig ist, regelt der Bebauungsplan.

  • Reet, Denkmal, Doppelhaus

    Zustand der Reetdeckung, Denkmalschutz und die Teilung vieler Doppelhäuser nach Wohnungseigentumsgesetz gehören in jede Bewertung an der Küste.

Außerdem in ganz Norddeutschland, auf Anfrage auch darüber hinaus.

Was Ihr Gutachten enthält

Ein Verkehrswertgutachten ist nachvollziehbar, wenn jeder Schritt begründet ist. So ist es aufgebaut.

Im Anhang: Fotos, Lageplan, Grundrisse, Flächenberechnung und die verwendeten Auszüge.

Ansicht einer Stadtvilla als Zeichnung mit Maßketten, daneben Lot, Messinglineal und Mappe
  1. Auftrag, Zweck und Stichtag

  2. Lage und Grundstück

  3. Rechtliche Gegebenheiten

  4. Gebäude

  5. Wahl des Verfahrens

  6. Bodenwert und Verfahrenswert

  7. Marktanpassung und besondere Merkmale

  8. Ergebnis

So entsteht Ihr Gutachten

  1. Anfrage

    Sie schildern Anlass, Objekt und Stichtag – per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Angebot

    Sie erhalten Gutachtenform, Termin und ein verbindliches Honorar. Bis hierhin kostet es nichts.

  3. Ortstermin

    Wir besichtigen das Objekt, sichten Ihre Unterlagen und recherchieren Markt- und Bodenrichtwerte.

  4. Gutachten

    Sie erhalten das unterschriebene Gutachten – und auf Wunsch eine Erläuterung im persönlichen Gespräch.

Unabhängig heißt bei uns: Objekte, deren Vermittlung wir begleiten, bewerten wir nicht.

Hatten wir früher mit einem Objekt zu tun, sagen wir es Ihnen vor dem Auftrag. Das Honorar steht vorher fest und hängt nie vom ermittelten Wert ab.

Zusammenarbeit mit Banken und Beratern

Kreditinstitute

Beleihungswertgutachten nach BelWertV als Voll- oder Kurzgutachten, digital übergeben, auf Wunsch mit Marktwert nach ImmoWertV. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, wie § 6 BelWertV sie als Nachweis nennt.

Eintrag im Verzeichnis der DIAZert

Steuerberatung, Rechtsanwälte und Notariate

Gutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Auseinandersetzungen. Ansprechpartner ist der Sachverständige, der unterschreibt; steuerliche und rechtliche Beratung bleibt bei Ihnen.

office@die-gutachterkanzlei.de

Was Mandanten vorher wissen wollen

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Gutachtenform und Anlass sowie nach dem Aufwand für Unterlagen und Anfahrt. Sie erhalten vor dem Auftrag ein verbindliches Angebot – Anfrage und Angebot sind kostenlos.

Wie lange dauert es?

Termin für Besichtigung und Fertigstellung nennen wir im Angebot. Läuft eine Frist, etwa für einen Einspruch, sagen Sie es uns – wir planen danach.

Akzeptiert das Finanzamt Ihr Gutachten?

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG nennt das Gesetz unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Gutachten für diesen Zweck erstellt Leif Moritz Gercke, zertifiziert durch DIAZert. Die Würdigung im Einzelfall liegt beim Finanzamt.

Was unterscheidet ein Gutachten von einer Maklerbewertung?

Eine Maklerbewertung schätzt einen erzielbaren Angebotspreis, meist als Vorstufe zum Verkaufsauftrag. Ein Verkehrswertgutachten leitet den Wert nach ImmoWertV nachvollziehbar her, wird unterschrieben und ist bei Finanzamt, Gericht und Bank vorlagefähig.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?

Sie oder eine Person, die Sie bevollmächtigen. Wir brauchen Zugang zu allen Räumen und, soweit vorhanden, zu Keller und Dachboden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei Vermietung die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wo Sie es bekommen.

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar.

Lieber direkt?

Anschrift
Strandstraße 3–5, 25980 Sylt

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt oder weitergegeben.

* Pflichtfeld

Anlass: Erbschaft und Schenkung

Gutachten bei Erbschaft und Schenkung

Das Finanzamt bewertet geerbte und geschenkte Immobilien nach typisierten Verfahren. Liegt der tatsächliche Wert darunter, können Sie ihn mit einem Gutachten nachweisen – dann ist der niedrigere Wert anzusetzen (§ 198 BewG).

Frist beachten. Gegen den Bescheid über den Grundbesitzwert können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Sprechen Sie uns früh an.

Wann sich ein Gutachten lohnen kann

Worauf es beim Nachweis ankommt

Qualifikation. Das Gesetz nennt Gutachterausschüsse sowie bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige (§ 198 Abs. 2 BewG). Gutachten für diesen Zweck erstellt bei uns Leif Moritz Gercke, zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert).

Stichtag. Maßgeblich ist der Wert am Tag des Erbfalls oder der Schenkung. Das Gutachten bewertet rückwirkend auf genau diesen Tag – auch wenn er Monate zurückliegt.

Nachvollziehbarkeit. Das Finanzamt würdigt Gutachten frei. Überzeugend ist, was jeden Ansatz begründet: Verfahrenswahl, Bodenwert, Marktanpassung und die besonderen Merkmale des Objekts.

Fragen zum Gutachten im Erbfall

Lohnt sich ein Gutachten bei meinem Bescheid? Schicken Sie uns den Bescheid und ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte. Was das steuerlich bedeutet, klärt Ihre Steuerberatung.

Reicht ein Kurzgutachten? Nein. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt braucht es das vollständige Verkehrswertgutachten mit Ortsbesichtigung.

Sind die Gutachterkosten steuerlich absetzbar? Das hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie es bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Gutachten anfragen

Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Die Gutachterkanzlei GmbH
Strandstraße 3–5
25980 Sylt

Vertreten durch die Geschäftsführer

Lennart Dühnforth
Leif Moritz Gercke

Kontakt

Telefon: 04651 2005135
E-Mail: office@die-gutachterkanzlei.de

Registereintrag

Handelsregister Abteilung B
Amtsgericht Flensburg, HRB 18439 FL

Steuernummer

15 291 55652

Qualifikationen der Sachverständigen

Leif Moritz Gercke
Zertifizierter Immobiliengutachter S (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV und Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV von Standardimmobilien S (Wohn- und Gewerbeimmobilien), zertifiziert durch die DIAZert, Freiburg, nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Zertifizierungsverzeichnis). Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Lennart Dühnforth
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Diplome verliehen durch die Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg.

Verantwortlich für redaktionelle Inhalte nach § 18 Abs. 2 MStV

Lennart Dühnforth, Anschrift wie oben

Bildnachweis

Porträts: © Infinitytime. Übrige Bilder: KI-generiert.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutz

Datenschutz

Entwurf · Stand: [Monat Jahr]

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1. Verantwortlicher

Die Gutachterkanzlei GmbH, Strandstraße 3–5, 25980 Sylt, vertreten durch die Geschäftsführer Lennart Dühnforth und Leif Moritz Gercke. E-Mail: office@die-gutachterkanzlei.de

2. Hosting und Server-Logfiles

Diese Website betreibt für uns die Dühnforth Projekt GmbH, Alter Kirchenweg 2, 25980 Sylt. Sie nutzt dafür den Hosting-Dienst Render (Render Services, Inc., 525 Brannan St, San Francisco, CA 94131, USA); die Server stehen in Frankfurt am Main. Beim Aufruf der Website werden automatisch Informationen verarbeitet, die Ihr Browser übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browsertyp, Betriebssystem und die zuvor besuchte Seite. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und fehlerfreien Betrieb der Website. Die Logfiles werden nach [7] Tagen gelöscht.

Mit der Dühnforth Projekt GmbH besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; Render ist als Unterauftragsverarbeiter eingebunden. Render hat seinen Sitz in den USA, ein Zugriff auf Daten von dort ist daher nicht ausgeschlossen. Render ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht (Art. 45 DSGVO). Ergänzend gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

3. Anfrageformular

Wenn Sie uns über das Formular anfragen, verarbeiten wir Ihre Angaben: Name und E-Mail-Adresse sowie freiwillig Telefonnummer und Nachricht. Wir nutzen sie, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Ihre Angaben gehen verschlüsselt an unseren Server bei Render (Abschnitt 2). Dort werden sie nicht gespeichert, sondern verschlüsselt per E-Mail an unser Postfach weitergeleitet. Das Postfach betreibt Infomaniak Network SA, Rue Eugène-Marziano 25, 1227 Les Acacias (Genf), Schweiz; auch mit Infomaniak besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

Gegen Missbrauch enthält das Formular ein für Menschen unsichtbares Feld, und der Server begrenzt die Zahl der Anfragen je IP-Adresse. Dafür hält er Ihre IP-Adresse höchstens zehn Minuten im Arbeitsspeicher. Cookies werden nicht gesetzt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz vor automatisierten Massenanfragen. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir Ihre Angaben nach [sechs Monaten].

4. Kontakt per E-Mail oder Telefon

Wir verarbeiten die Angaben, die Sie uns mitteilen, zur Bearbeitung Ihres Anliegens (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es auf einen Auftrag zielt, im Übrigen lit. f). Wir löschen sie, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

5. Gutachtenaufträge

Auftrags- und Objektdaten verarbeiten wir zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und gesetzlicher Pflichten (lit. c), insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren.

6. Empfänger

Ihre Daten erhalten nur vertraglich gebundene Dienstleister:

Andere Stellen erhalten Ihre Daten nur, wenn es zur Erfüllung Ihres Auftrags nötig ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

7. Ihre Rechte

Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77); zuständig ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel.

Ihr Widerspruchsrecht. Verarbeiten wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Eine formlose Nachricht an office@die-gutachterkanzlei.de genügt.

8. Keine automatisierte Entscheidung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.