Erbschaft und Schenkung
Liegt der tatsächliche Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, lässt er sich mit einem Gutachten nachweisen (§ 198 BewG).
Mehr zum Gutachten im ErbfallVerkehrswertgutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf – persönlich besichtigt, nachvollziehbar hergeleitet und von einem Sachverständigen unterschrieben.
Anfrage und Angebot sind kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie beauftragen.

Immer dann, wenn ein Wert belastbar belegt werden muss – gegenüber Finanzamt, Gericht, Miterben oder Bank.
Liegt der tatsächliche Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, lässt er sich mit einem Gutachten nachweisen (§ 198 BewG).
Mehr zum Gutachten im ErbfallEin neutraler Wert zum Stichtag – für Anfangs- und Endvermögen.
AnfragenAuszahlen, übernehmen oder den Pflichtteil beziffern: ein Wert, auf den sich alle beziehen können.
AnfragenVor der Verhandlung wissen, was die Immobilie trägt – unabhängig von Verkaufsinteressen.
AnfragenRestnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, Grundsteuer – wenn die Pauschale des Finanzamts nicht passt. Grundsteuer nur in Ländern mit Bundesmodell, nicht in Hamburg.
AnfragenBeleihungswertgutachten nach BelWertV für Kreditinstitute – und Verkehrswertgutachten für Ihre Finanzierungsanfrage.
Für KreditinstituteAußerdem bewerten wir Rechte und Lasten wie Wohnrecht, Nießbrauch und Erbbaurecht.
Schicken Sie ihn uns mit ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte – bevor Kosten entstehen. Gegen den Bescheid gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat.
Welche Form Sie brauchen, hängt davon ab, wem Sie den Wert belegen müssen. Wir sagen es Ihnen vor dem Auftrag.
Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV: Ortsbesichtigung, Herleitung jedes Ansatzes, begründete Verfahrenswahl.
Vorlagefähig bei
Die kompakte Wertermittlung mit Besichtigung – auf den Punkt, ohne vollständige Dokumentation aller Ansätze.
Geeignet für
Für Kreditinstitute erstellen wir Beleihungswertgutachten nach BelWertV – mehr für Banken.
Zwei Sachverständige für Hamburg, Norddeutschland und Sylt. Jedes Gutachten erstellt und unterschreibt einer von uns persönlich – Rückfragen klären Sie direkt mit ihm.

Über zehn Jahre in Hamburger Immobilienunternehmen, mit Schwerpunkt Bewertung. Er verantwortet die Beleihungswertermittlung für Kreditinstitute und Gutachten für steuerliche Zwecke.

Aus Projektentwicklung und Verwaltung kennt er Immobilien von der Entstehungsseite: Bauabläufe, Bewirtschaftung, Ertragsansätze. Sein juristischer Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht trägt die Arbeit nach BelWertV.
Ein Verkehrswert ist nur so gut wie die Marktdaten dahinter. Wir arbeiten mit den Daten des örtlichen Gutachterausschusses – und rechnen in dessen Modell, damit die Faktoren zum Objekt passen.

Sachwert- und Vergleichsfaktoren aus dem Hamburger Immobilienmarktbericht gelten nur in dem Modell, aus dem sie stammen. Wir übernehmen es Ansatz für Ansatz (§ 10 ImmoWertV).
Bodenrichtwert, Wohnlage und Lärm wechseln in Hamburg oft von Straße zu Straße. Wir prüfen sie für das konkrete Grundstück.
Soziale Erhaltungsverordnungen, Denkmalschutz und Bebauungspläne bestimmen, was mit einem Haus möglich ist – und damit seinen Wert.

Bodenrichtwerte und Marktdaten kommen in Schleswig-Holstein vom Gutachterausschuss des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Wir arbeiten mit genau diesen Daten.
Auf Sylt, Föhr und an der Küste trägt der Boden oft den größten Teil des Werts. Ob Dauerwohnen oder Ferienvermietung zulässig ist, regelt der Bebauungsplan.
Zustand der Reetdeckung, Denkmalschutz und die Teilung vieler Doppelhäuser nach Wohnungseigentumsgesetz gehören in jede Bewertung an der Küste.
Außerdem in ganz Norddeutschland, auf Anfrage auch darüber hinaus.
Ein Verkehrswertgutachten ist nachvollziehbar, wenn jeder Schritt begründet ist. So ist es aufgebaut.
Im Anhang: Fotos, Lageplan, Grundrisse, Flächenberechnung und die verwendeten Auszüge.

Sie schildern Anlass, Objekt und Stichtag – per Formular, E-Mail oder Telefon.
Sie erhalten Gutachtenform, Termin und ein verbindliches Honorar. Bis hierhin kostet es nichts.
Wir besichtigen das Objekt, sichten Ihre Unterlagen und recherchieren Markt- und Bodenrichtwerte.
Sie erhalten das unterschriebene Gutachten – und auf Wunsch eine Erläuterung im persönlichen Gespräch.
Unabhängig heißt bei uns: Objekte, deren Vermittlung wir begleiten, bewerten wir nicht.
Hatten wir früher mit einem Objekt zu tun, sagen wir es Ihnen vor dem Auftrag. Das Honorar steht vorher fest und hängt nie vom ermittelten Wert ab.
Beleihungswertgutachten nach BelWertV als Voll- oder Kurzgutachten, digital übergeben, auf Wunsch mit Marktwert nach ImmoWertV. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, wie § 6 BelWertV sie als Nachweis nennt.
Gutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Auseinandersetzungen. Ansprechpartner ist der Sachverständige, der unterschreibt; steuerliche und rechtliche Beratung bleibt bei Ihnen.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Gutachtenform und Anlass sowie nach dem Aufwand für Unterlagen und Anfahrt. Sie erhalten vor dem Auftrag ein verbindliches Angebot – Anfrage und Angebot sind kostenlos.
Termin für Besichtigung und Fertigstellung nennen wir im Angebot. Läuft eine Frist, etwa für einen Einspruch, sagen Sie es uns – wir planen danach.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG nennt das Gesetz unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Gutachten für diesen Zweck erstellt Leif Moritz Gercke, zertifiziert durch DIAZert. Die Würdigung im Einzelfall liegt beim Finanzamt.
Eine Maklerbewertung schätzt einen erzielbaren Angebotspreis, meist als Vorstufe zum Verkaufsauftrag. Ein Verkehrswertgutachten leitet den Wert nach ImmoWertV nachvollziehbar her, wird unterschrieben und ist bei Finanzamt, Gericht und Bank vorlagefähig.
Sie oder eine Person, die Sie bevollmächtigen. Wir brauchen Zugang zu allen Räumen und, soweit vorhanden, zu Keller und Dachboden.
Hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei Vermietung die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wo Sie es bekommen.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar.
Lieber direkt?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar. Eilt es, rufen Sie uns gern direkt an.